Vorteile Werkvertrag

Wettbewerbsfähig durch
optimierte Werk- und Dienstverträge.

Branchenübergreifend nehmen der Werkvertrag und der Dienstvertrag eine bedeutende Rolle ein. Die Einsatzfelder externer Dienstleister sind dabei nahezu unbegrenzt und beinhalten neben Beratung, IT, Verwaltung auch Bereiche wie Produktion und Logistik.

Wie können Sie mit Werk- und Dienstverträgen Ihren Wettbewerbsvorteil ausbauen?

Von entscheidendem Vorteil gegenüber der externen Beauftragung in der Arbeitnehmerüberlassung sind, dass die strikten gesetzlichen Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), wie die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten oder der Equal-Pay-Grundsatz beim Werk- und Dienstvertrag nicht zur Anwendung kommen. Effizient und regelkonform eingesetzt ermöglicht der Werk-/ und Dienstvertrag daher eine Flexibilisierung der Personal- und Kostenstruktur, die Reduzierung des eigenen unternehmerischen Risikos, die Optimierung der eigenen Wertschöpfungskette und die Fokussierung auf Kernkompetenzen – ohne die in der Arbeitnehmerüberlassung geltenden Reglementierungen.

Dienst- und Werkverträgein der Praxis

Herausforderung:
Die rechtskonforme Umsetzung.

Spätestens seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes müssen komplexe Anforderungen der Rechtsprechung berücksichtigt und deren praktische Umsetzung fortlaufend sichergestellt werden. Denn die Feststellung einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung kann existenzbedrohliche Sanktionen nach sich ziehen.

Daher sollten Sie beim Einsatz von Werk- oder Dienstverträgen die folgenden Fragen grundsätzlich mit JA beantworten können:

  1. Sind der Vertragsgegenstand, die Leistung (Dienstvertrag) oder der zu erbringende Erfolg (Werkvertrag) und die geplanten Abläufe des Projekts detailliert beschrieben und geprüft?
  2. Wird die organisatorische Eingliederung des Fremdpersonals durch entsprechende Maßnahmen verhindert?
  3. Wird die Konzept-getreue Umsetzung nachweislich überprüft und ggfs. optimiert?

„Bei unserer Beratung vernetzen wir unsere langjährige Outsourcing-Erfahrung mit juristischem Expertenwissen.“

Ausführliche Informationen rund um strategisches Outsourcing finden Sie in unserer Broschüre als Download:

Infobroschüre [PDF 1,2 MB]

Die Risiken kennen

Der Schein­werkvertrag
als Risiko.

Kennen Sie sich im Werkvertragsrecht aus? Das sollten Sie, denn in der Praxis wird der Fremdpersonaleinsatz mitunter unangekündigt vom Zoll auf sog. Scheinwerkverträge geprüft. Außerdem besteht beim nachlässigen Umgang mit den beim Werkvertrag gültigen Bestimmungen das Risiko einer juristischen Prüfung aufgrund einer Klage von Fremdarbeitskräften. Daher ist der verantwortungsvolle Umgang, inklusive Optimierung und Prüfung der Werk- und Dienstverträge, zwingend erforderlich. Andernfalls wird den Parteien oftmals bedingter Vorsatz unterstellt. Dies hat unter Umständen schwerwiegenden Konsequenzen, denn die Umgehung der Arbeitnehmerüberlassung und der damit geltenden Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Equal-Pay, Höchstüberlassungsdauer, etc.) wird dann mit Existenz-bedrohlichen Sanktionen und hohen Nachzahlungen für den Zeitraum von bis zu 30 Jahren geahndet.

Vorsicht: Beim Einsatz von Werk- und Dienstverträgen wird die Einziehung als neue, Existenz-bedrohliche Sanktion angewendet. Lesen Sie jetzt unseren Fachartikel und erfahren Sie, wie diese Sanktion vermieden werden können.

Risiken minimieren

So vermeiden Sie
Scheinwerkverträge.

In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur eigenständigen Erfüllung des geschuldeten Erfolges gegen eine erfolgsabhängige Bezahlung durch den Auftraggeber.

Kann jedoch die Selbstständigkeit der Erfüllung nicht sichergestellt werden, da beispielsweise die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers organisatorisch in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert wurden, ist von einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auszugehen. In Konsequenz daraus wird das eingesetzte Personal des Auftragnehmers rückwirkend beim Auftraggeber eingestellt, sodass juristische Sanktionen und Nachzahlungen der unter anderem nicht abgeführten Lohnsteuer und zugehöriger Sozialversicherungsbeiträge für einen maximalen Zeitraum von bis zu 30 Jahren geleistet werden müssen.

Erfahren Sie jetzt in unserem Blog, wie Sie die Risiken beim Werkvertrag vermeiden!

Expertin und Ansprechpartnerin für Outsourcing Dr. Julia Steudle

„Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, Konzeption und nachhaltigen Umsetzung Ihrer Outsourcing-Projekte, sodass Sie den Prüfungen des Zolls jederzeit gelassen entgegensehen können.“

Dr. Julia Steudle
Senior Consultant

Tel.: +49 151 52725905

Scheinselbstständigkeit

Auch die Scheinselbstständigkeit
begründet Risiken beim Outsourcing.

Betriebsprüfungen oder juristische Einklagungen drohen auch beim rechtswidrigen Einsatz von Freelancern, vorausgesetzt die vertraglich geschuldete Leistung wird nicht selbständig, sondern aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages erbracht. Die deutsche Rentenversicherung prüft in dem sog. Statusfeststellungsverfahren vorgegebene Kriterien, die den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätigkeit verbindlich feststellen.

Sollte als Folge des Statusfeststellungsverfahrens die Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, müssen Nachzahlungen in Höhe der fälligen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge von einem Zeitraum bis zu 30 Jahren nachgezahlt werden. Konsequenterweise muss daher auch der Einsatz von Freelancern entsprechend vorbereitet und die Konzept-getreue Umsetzung anhand von konkreten Maßnahmen sichergestellt werden.