Der Werkvertrag bietet Unternehmen eine Vielzahl von Chancen und spielt daher beim strategischen Outsourcing schon längst eine bedeutende Rolle. Für die Gestaltung von Werkverträgen existieren jedoch komplexe Regularien, die noch dazu durch eine wechselnde Rechtsprechung erschwert werden. Bei vorsätzlichen und fahrlässigen Verstößen drohen Existenz-bedrohliche Sanktionen beim Einsatz von Scheinwerkverträgen.

Nach dem Motto „Verbrechen dürfen sich nicht lohnen“ hat die Rechtsprechung nun erstmalig auch beim rechtswidrigen Fremdpersonaleinsatz die Einziehung (veraltet Verfall) angewendet. Hierbei wird der durch eine Straftat, wie z. B. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinwerkvertrag, erlangte Vorteil vom Staat als Sanktion eingefordert. Beachtlich ist in diesem Fall, dass gerade alles was für die Begehung der Tat eingesetzt oder aufgewendet wurde, nicht abzugsfähig ist. Stattdessen wird stets der volle Vorteil abgeschöpft. Das bedeutet, dass die erlangte aber bereits bezahlte Arbeitsleistung des Fremdpersonals nochmals in voller Summe an den Staat abgeführt werden muss – dies gilt rückwirkend für bis zu 30 Jahre.

Wie können Sie die Einziehung als Sanktion verhindern?

Da die Einziehung ausschließlich bei Straftaten, also vorsätzlichem Handeln, angewendet werden kann, ist eine regelmäßige Auditierung durch objektive Experten zu empfehlen. Professionell auditierte Prozesse und die Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen verhindert vorsätzliches Handeln und minimiert das finanzielle Risiko deutlich, da zumindest die Aufwendungen, wie z. B. der bereits bezahlte Lohn, abgezogen werden können. Durch nachhaltige Integration von Audits in das Compliance-Management-System (CMS) und konsequente Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen können sowohl die persönliche Haftung der Geschäftsführung als auch massive finanziellen Schäden für das  Unternehmen vermieden werden.

Wir rehabilitieren den in Verruf geratenen Werkvertrag.

Gemeinsam mit spezialisierten Fachanwälten ist es unser Ziel, den medial in Verruf geratenen Werkvertrag zu rehabilitieren und unsere Kunden vor Existenz-bedrohlichen Sanktionen von Scheinwerkverträgen zu schützen. Dadurch können die vielfältigen Chancen des Werkvertrages effektiv genutzt werden. Die regelmäßige Auditierung der Werkverträge als Bestandteil des Compliance Management Systems (CMS) ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor. Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog oder bald auch in unserem Newsletter.

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