Mit schmackhaften Steaks auf dem Grill wird von den Discountern die Grillsaison werbewirksam inszeniert und mit attraktiven Sonderangeboten unterstrichen. Wie jedes Jahr werden dann auch die Stimmen laut, welche die Bedingungen von Tierhaltung und Arbeitsbedingungen kritisch hinterfragen. Dieses Jahr ist die Diskussion vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie jedoch besonders brisant.

Nach den ersten Infektionsausbrüchen forderte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Mai die Abschaffung des Werkvertrags und der Arbeitnehmerüberlassung zum 01.01.2020, als ein Element seines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft. Das Kabinett verabschiedete ein Gesamtpaket, welches die digitale Erfassung von Arbeitszeiten, die Verstärkung der Kontrollen, eine Bußgelderhöhung, die Aufklärung ausländischer Arbeitskräfte und eben das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft umfasst. Zusätzlich forderte SPD-Fraktionschef Mützenich das branchenübergreifende Verbot von Werkverträgen und findet dabei starke Unterstützung bei der LINKEN. Flankiert wurde die Initiative von verstärkten Kontrollen der Behörden gegenüber den Unternehmen der Fleischwirtschaft. Gegen das Verbot der Werkverträge geht die Fleischindustrie lobbyistisch und juristisch vor. Die Geflügelwirtschaft zieht nun erste Konsequenzen, will den Werkvertrag kraft Selbstverpflichtung ausschließen, besteht jedoch ausdrücklich auf die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zum saisonalen Ausgleich.

Die Ausbrüche von Corona in den Fleischbetrieben, allen voran der Fall Tönnies, bringt die Diskussion nun mitten in die Gesellschaft. Der lokale Lockdown und Einschränkungen beim Urlaub emotionalisieren das Thema zusehends. Abgesehen davon schadet die Situation politisch dem Ruf der Bundesrepublik, deren erfolgreiches Vorgehen bisher weltweit Anerkennung findet. Die Androhung eines EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Bezug auf die systematische Benachteiligung von EU-Bürgern in der Bundesrepublik unterstreicht das. In Summe haben wir nun eine komplexe, emotionsgeladene dynamische Gemengelage.

Vorab stelle ich klar, dass für mich die menschenunwürdige und überteuerte Unterbringung der Arbeitskräfte, der Betrug bei der Erfassung der Arbeitszeiten und der systematische Verstoß gegen die 10-Stunden-Regel illegal, schäbig und unmoralisch sind. Es ist selbstverständlich, dass wir dies als Gesellschaft nicht tolerieren und dass diese illegalen Praktiken von den Behörden konsequent verfolgt werden müssen. Ich weiß aber auch, dass wir alle für Tierwohl und soziale Gerechtigkeit als Konsumenten bezahlen müssen.

Bringen wir durch die richtigen Fragen zuerst Ordnung in das Thema!

Fokussieren wir nun den Blick auf die Frage des Verbots von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in einer speziellen Branche. Als Betriebswirt stellen sich mir folgende Fragen: „Löst die gewählte Maßnahme tatsächlich das Problem? Ist die Maßnahme verhältnismäßig und damit überhaupt rechtens? Können nicht andere Maßnahmen das Problem besser lösen?“

Vorab die triviale Frage: „Können wir Seuchen durch den Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträgen eindämmen?“ Die Antwort erscheint klar – Nein. Die Verbreitung von Krankheitserregern wird durch Prozessablauf, notwendige Rahmenbedingungen und Stand der Technik begünstigt. Die Einhaltung von Mindestabstand, Hygieneregeln, Stichprobentests und der Einsatz alternativer Raumbelüftung wird hier der Lösungsweg sein. Gleiches gilt für die Unterbringungssituation der tätigen Arbeitskräfte. In welchem Vertragsverhältnis diese dabei tätig sind, ist unerheblich.

Die zweite Frage, setzt Fachkenntnis voraus: „Können die Arbeitsverhältnisse und die Entlohnungsgerechtigkeit durch das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen sichergestellt werden?“

Mit Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung sage ich auch hier – Nein. Im Gegenteil, wir verbieten damit paradoxer Weise eine Chance auf gerechtere Entlohnung! Der jahrelange Streit über billige Arbeitskräfte in der Zeitarbeit hat zu einem System geführt, welches nicht nur Mindestlohn, sondern staatlich geprüftes Tarifentgelt – inklusive Equal Pay – ermöglicht. Das haben die Arbeitsminister der SPD explizit erstritten. Dies inkludiert die Betrachtung von Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten, Urlauben und Feiertagen, welche von der Agentur für Arbeit im Zuge der einschlägigen Prüfungen regelmäßig kontrolliert werden. Ich unterstreiche, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erhebliche Strafen bei Verstößen verhängt. Umso widersinniger erscheint mir das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in spezifischen Branchen, das inkludiert das Bauhauptgewerbe – in welchem ein solches Verbot heute existiert. Offensichtlich scheinen die politischen Verantwortlichen eine Verhandlungsmasse für den politischen Konsens aufzubauen oder der Gewerkschaft in der Fleischwirtschaft mehr Einfluss zuzuschieben.

Betrachten wir die obige Gerechtigkeitsfrage mit Bezug auf die Werk- und Dienstverträge, hier sage ich – Vielleicht. Die Bandbreite der Möglichkeiten zur Ausbeutung und vor allem zur Intransparenz können damit ggf. reduziert werden. Aber nur, wenn an deren Stelle nicht andere Methoden treten, welche die Arbeitskräfte aus dem Ausland ausbeuten. Eine Änderung der Gesetzeslage führt zur Anpassung bzw. Verfeinerung der Geschäftsmodelle der ausbeutenden Organisationen im Hintergrund. Überteuerte Mieten, überhöhte Transferkosten aus dem Heimatland und Vermittlungsgebühren für Jobs in Deutschland sind damit nicht gelöst. Daneben kann das Drohszenario der Fleischindustrie tatsächlich eintreten, welches einen Teil der Produktion ins Ausland verlagert. Dort haben wir dann keinen direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, Hygiene, Lohngerechtigkeit und Tierwohl.

Wenden wir uns nun der Frage der Verhältnismäßigkeit zu. Im ersten Zuge müssen wir die Unschuldsvermutung annehmen und davon ausgehen, dass Unternehmen in Treu und Glauben den Werkvertrag einsetzen. Korrekt eingesetzt ist der Werkvertragsnehmer verpflichtet, seine Arbeitskräfte mit dem Mindestlohn oder darüber hinaus zu entlohnen. Auch gelten selbstverständlich die anderen Rechtsnormen, wie z.B. die Arbeitsschutzrichtlinien. Der Deutsche Zoll untersucht aktuell viele Unternehmen der Fleischwirtschaft, ohne klare Pressemeldungen. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass bisher nichts Systematisches gefunden wurde und sich die Zusammenarbeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens abspielt. Unsere anwaltlichen Partner untersuchen seit Jahren Unternehmen der Fleischwirtschaft und wissen, dass die juristischen Risiken dort ernst genommen und notwendige Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen eingeleitet werden. Viele Unternehmen bemühen sich, die Abwicklung von Werkverträgen korrekt umsetzen. Denn dieser Bereich wird vom Zoll stichprobenartig geprüft. Verstöße wie Scheinwerkverträge und Scheinselbstständigkeiten führen regelmäßig zu empfindlichen Strafen gegen Unternehmen und Entscheidungsträger. Klar ist auch, dass es Aufraggeber gibt, die die Verstöße ihrer werkvertragsnehmenden Unternehmen erahnen oder kennen und dies ggf. billigend in Kauf nehmen. Dagegen ist vorzugehen. Jedoch die Abschaffung der Werkverträge gilt für alle Unternehmen gleichermaßen und stellt die rechtstreuen Auftraggeber und -nehmer unter Generalverdacht. Ergänzend stellt sich die Frage, ob wir von Seite der Behörden und der Politik tatsächlich in ausreichendem Maß geprüft wurde und damit eine Disziplinierung der Branche bezüglich der bereits existierenden Rechtsnormen tatsächlich erfolgt ist. Das schließt auch die Behörden aus den entsendenden Ländern ein, die jetzt empört auf den Schutz ihrer Bürger pochen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob es nicht bereits andere Rechtsnormen gibt, welche die Problemfelder abdecken. Hier rückt die zum 30. Juli 2020 von der EU geforderte Anpassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in den Blick. Ihr Ziel ist die wirksame Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping in der EU. Hier wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dessen Dienstherr Arbeitsminister Heil ist, ein Entwurf eingereicht, dem im Bundestag am 18. Juni 2020 zugestimmt wurde. Der Bundesrat muss diesem nun bis zum Juli zustimmen. Das Gesetz hat, vereinfacht dargestellt, folgende, für alle Branchen geltende, Regelungen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Mindeststandards für die Unterkünfte und Arbeitsstätten, Kostenübernahme für die Unterbringung , Verpflegung und Reise, keine Anrechenbarkeit der entsendebedingten Kosten auf den Lohn, Pflicht zur Beratung der Arbeitskräfte und eine Verbindlichkeitserklärung für Leiharbeiter. Jetzt ist die Frage berechtigt, warum dann der Werkvertrag und die Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen werden müssen, wo doch die neue Entsenderichtlinie auch für die Fleischwirtschaft gilt.

Zuletzt stellt sich die Frage „Ist das Verbot des Werkvertrages (der immerhin eine Säule des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt – und das seit 1900) überhaupt rechtens?“ Es handelt sich um einen Eingriff in die freie wirtschaftliche Grundordnung und in die Vertragsfreiheit, die über die Corona-Krise hinaus Bestand haben wird. Hier stehen berechtigte Zweifel im Raum, welche in einem Papier der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal: Corona-Krise und Fleischwirtschaft, Mannheim 03.06.2020) intensiv thematisiert werden. Kurz zusammengefasst wird ggf. die freie Berufswahl durch den Zwang der Festanstellung eingeschränkt (Artikel 12 Grundgesetz), es wird die Dienstleistungsfreiheit und die unternehmerische Freiheit eingeschränkt (Artikel 56 AEUV und Artikel 16 EU-Grundrechtscharta) und letztlich wird die Vertragsfreiheit (Artikel 2 Grundgesetz) und die Eigentumsfreiheit (Artikel 14 Grundgesetz) berührt.

Damit haben wir die oben genannten Fragen beleuchtet und ich komme zu folgendem Schluss:

Das Verbot von Werkverträgen löst das Problem der Infektionsausbrüche nicht, hier muss technisch und prozessual eingegriffen werden. Das Problem der gerechten Behandlung kann gelöst werden, aber nur wenn wir davon ausgehen, dass den mafiösen Strukturen hinter der Subvergabe keine Anpassung ihres illegalen Geschäftsmodells gelingt. Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung ist aus meiner Sicht kontraproduktiv, da es der Branche die letzte Möglichkeit zur Flexibilisierung nehmen würde. Das Verbot wäre dazuhin vollkommen unverhältnismäßig, da es ohne erbrachte Beweise alle Werkvertragsnutzer unter Generalverdacht stellt und dazuhin mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits alle geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht wurden. Auch zweifle ich an, dass Staat und Politik ihren Kontrollpflichten nachgekommen sind, denn die Missstände sind ja bereits lange Zeit bekannt. Letztlich ist davon auszugehen, dass das Verbot verfassungs- und EU-rechtswidrig ist.

Für mich drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Heil sich auf den Wahlkampf vorbereitet und das Profil der SPD als Arbeiterpartei zu schärfen versucht.  Ich sehe das Vorgehen als den Versuch an, eine mehrfach gescheiterte Regulation der Fleischwirtschaft unter dem Deckmantel der Corona-Krise geschickt durchzudrücken. Und zuletzt möchte ich auch den Machtzuwachs und den potenziellen finanziellen Nutzen für die relevanten Gewerkschaften nicht unerwähnt lassen.

Mein beruflicher Kodex bring es mit sich, nicht mit Problembeschreibung und Schuldzuweisung zu enden. Daher eine letzte Frage:

„Wie lösen wir nun das Problem?“

Die großen Schlachthöfe müssen Geld in die Hand nehmen und sehr zügig ihre Prozessabläufe umbauen. Damit einhergehend akzeptieren sie keine Ausnahmen bei Hygienerichtlinien. Dazuhin sind technische Lösungen zur Ausleitung oder Dekontamination der Aerosole zu implementieren. Diese Lösungen werden den Output der Verarbeitung reduzieren, mittelfristig Umsatz und Gewinn schmälern und damit neue Flächen und Anlagen nötig machen. Im Zuge dieses Umbaus muss die weitere Digitalisierung und Automatisierung umgesetzt werden. Das Zerlegen von Tieren ist ein anspruchsvolles Handwerk, aber auch das muss doch mit Robotern möglich sein. Insbesondere dann, wenn es auf dem lokalen Markt keine Menschen gibt, die sich zu diesem harten Beruf bereit erklären. Wenn in Corona-Zeiten zweckbezogene Investitionen staatlich gefördert werden, dann doch bitte auch an dieser Stelle.

Dem Verbot der Werkverträge und der Arbeitnehmerüberlassung muss entschieden entgegengetreten werden. Die passenden Initiativen, wie z.B. die Interessengruppe Werkverträge Fleisch, sind bereits gestartet. Wir können als Wirtschaft und Gesellschaft keine derart vereinfachenden und populistischen Eingriffe in unsere Rechtsordnung zulassen. Insbesondere dann nicht, wenn eine machtpolitische Agenda zu Gunsten einer Interessengruppe, wie z.B. einer Einzelgewerkschaft, offensichtlich erkennbar ist.

Es existiert die bereits zu 50% verabschiedete Entsenderichtlinie, welche die ausländischen Mitarbeiter quasi gleichstellt, deren Entlohnung und Unterbringung klärt, deren Beratung fordert und die Ausbeutung deutlich erschwert. Diese Lösung muss von Seiten des Arbeitsministers öffentlich dargelegt werden. Mit dem 30. Juli 2020 wäre das Gesetz anzuwenden und die Behörden, allen voran der Deutsche Zoll, müssen dann schwerpunktmäßig dort eingesetzt werden. Die konsequente Aufdeckung von Verstößen und die Verhängung von Bußgeldern bzw. Freiheitsstrafen schaffen
Abschreckung und Erziehungseffekte bei den Protagonisten. Das ist die verpflichtende Aufgabe v.a. unserer Exekutive, die nicht wegschauen darf und die mit den notwendigen Mitteln auszustatten ist.

Die hier benannten Maßnahmen werden den Fleischpreis vermutlich erhöhen und die Nachfrage infolgedessen reduzieren. Wie stark der Effekt sich ausprägt, liegt an den Konsumenten und den Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird sich ein neues Gleichgewicht von Fleischpreis und Menge bilden, welches auf einem fairen Niveau nachhaltige Geschäfte ermöglicht. Dabei haben die Behörden eine weitere wesentliche Aufgabe: Die Sicherstellung der Einhaltung des Tierwohls. Neben der Tatsache, dass wir moralisch und rechtlich dazu verpflichtet sind, reduziert es die Chance, dass dann das Fleisch in weit entfernten Niedriglohnländern verarbeitet werden kann.